Regionalbudget 2025

75.000 Euro für Kleinprojekte in der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V.

Auch 2025 wird es das Regionalbudget wieder geben!

Voraussichtlich steht der Kommunalen Allianz im Jahr 2025 eine Gesamtfördersumme von 75.000 € zur Unterstützung von Kleinprojekten zur Verfügung.

Damit unterstützt das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken die Allianz mit einem Budget für Kleinprojekte. Aufgerufen sind u.a. ansässige Vereine, Verbände, Initiativen oder auch Privatpersonen. Ziel ist es die ländliche Entwicklung in der Allianz zu stärken.

Unter Vorbehalt einer Förderung durch das ALE Ufr. können Sie sich bereits jetzt auf das Regionalbudget 2025 bewerben.

Den offiziellen Förderaufruf zur Einreichung der Projektideen finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.

Jetzt sind Sie gefragt!

Haben Sie eine Projektidee, die dazu beiträgt die Attraktivität der Acht vom Main zu steigern und damit die Regionalentwicklung zu unterstützen? Fehlen Ihnen zur Umsetzung bisher nur die finanziellen Mittel? Dann bewerben Sie sich um eine Förderung aus dem Regionalbudget der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten! Bei einem Fördersatz von 80 % der Bruttokosten (Bei Antragstellern mit Vst.-Abzugsberechtigung werden die Nettokosten gefördert), stehen pro Projekt maximal 7.500 € zur Verfügung.

Lassen Sie sich von den Kleinprojekten der letzten Jahre inspririeren!

Zu einer Übersicht über die bereits geförderten Kleinprojekte der letzten Jahre gelangen Sie hier.

Einen Blick über den Tellerand der ILE Main-Wein-Garten e.V. hinaus erhalten Sie in den Broschüren “Regionalbudget in Unterfranken” des Amts für Ländliche Entwicklung Ufr. Das Amt präsentiert hier eine Auswahl an innovativen Projektideen, die in den 31 ILE-Regionen in Unterfranken bereits umgesetzt wurden.

Gibt es Änderungen gegenüber des Vorjahres?

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich einiges geändert: 

  • Die maximale Zuwendungshöhe für ein Projekt beträgt 7.500 €. In den Vorjahren betrug die max. Zuwendungshöhe 10.000 €.
  • 2025 werden die Bruttokosten eines Projekts gefördert. Soweit die Ust. nach § 15 UstG als Vst. abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. In diesem Fall werden wie bisher die Nettokosten gefördert. (Vgl. Merkblatt B1)
  • Es werden Kleinprojekte gefördert, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 € (brutto) nicht übersteigen. Bisher waren es 20.000 € netto. (Vgl. Merkblatt A2)
  • Zuschüsse Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summer aller Mittel die förderfähigen Ausgaben für das Kleinprojekt überschreiten d.h. solange der Projektträger nicht mit einem Plus aus der Förderung geht. Bisher wurden Zuschüsse Dritter immer in voller Höhe von den förderfähigen Kosten abgezogen. (Vgl. Merkblatt B1)
  • Bezüglich der Information- und Sichtbarkeit sind neue Vorschriften einzuhalten. Sie müssen in Zukunft öffentlich auf die Mittelherkunft hinweisen. (Ausführliche Informationen hierzu siehe Merkblatt D1)
  • Zu beachten sind wie immer die aktuellen Fristen.


Alle Fristen finden Sie hier noch einmal im Überblick:

  • Abgabe der Förderanträge bis spätestens 31. Januar 2025
  • Abschluss und Abrechnung des Projekts spätestens am 20. September 2025
  • Einreichung der Durchführungsnachweise bis 1. Oktober 2025


Bitte nutzen Sie die aktuellen Formulare auf der Seite des Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus. Weitere Informationen zu den Formularen und den Link zur Seite des Staatsministeriums finden Sie im Downloadbereich auf der rechten Seite.

Bitte reichen Sie Ihre Förderanträge per Post UND Mail bei uns ein.

Wir möchten Sie auch noch einmal darauf Hinweisen, dass die Einreichung von Angeboten zwar keine Pflicht ist, jedoch beiden Seiten die Arbeit erleichtert. Sie können die Kosten besser kalkulieren und wir können die Förderung genauer berechnen. Somit können möglichst viele Projekte finanziell unterstützt werden.

INFORMATIONE & FORMULARE

OFFIZIELLER FÖRDERAUFRUF REGIONALBUDGET 2025

UNTERLAGEN FÜR IHRE ANTRAGSTELLUNG

Alle nötigen Unterlagen finden Sie auf der Website des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter dem Reiter “Antragstellung für Kleinprojektträger“.

Zu den Unterlagen gelangen Sie hier.

Auf der Seite des Staatsministeriums finden Sie folgende Unterlagen …

  • Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
    Lesen Sie sich das Merkblatt vor der Antragstellung durch. Es enthält alle
    wichtigen Informationen zur Förderung (Fördervoraussetzungen, Ablauf …)
  • Förderantrag für Kleinprojekte
    Formular für die Antragstellung – bis zum 31.01.25 einreichen
  • Durchführungsnachweis
    Formular muss nach Abschluss des Projekts bei der ILE eingereicht werden
    (bis 01.10.25)
  • De-minis-Beihilfe (Merkblätter und Erklärungen)
    Kleinstunternehmen der Grundversorgung müssen zusätzl. zum Förderantrag
    eine De-minimis-Erklärung bei der ILE einreichen

Alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Regionalbudgets 2025 finden Sie wie immer auf dieser Seite.

Bewerben Sie sich das erste Mal auf das Regionalbudget?

Oder haben Sie bereits eine Projektidee?

Dann wenden Sie sich am Besten schon vor
der Antragstellung an

Allianzmanagerin Frau Klüpfel
Tel.: 09364 – 81 39 53 3
Mail: a.kluepfel@ile-main-wein-garten.de

Das Regionalbudget auf einem Blick

Status

1. EINREICHUNG DER FÖRDERANTRÄGE
Bis zum 31. Januar 2025 können Sie Ihre Förderanträge bei uns einreichen. Sprechen Sie Ihre Projektidee vorab mit ILE-Managerin Anna Klüpfel ab. Sie unterstütz Sie gerne auch bei Fragen zur Förderung und zum Förderantrag.

Fristen

  • Bewerbungsfrist
    31. Januar 2025

  • Frist für Umsetzung und Abrechnung des Projekts
    20. September 2025

  • Frist für Einreichung der Umsetzungsnachweise
    1. Oktober 2025

Förderhöhe

Insgesamt kann die ILE 75.000 € an Kleinprojekte in der Region vergeben. Einzelne Projekte können mit bis zu 7.500 € bezuschusst werden. Gefördert werden maximal 80% der Bruttokosten eines Projekts.

Fördermittelgeber

Regionalbudget der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V.
Gefördert mit Mitteln des Bundes und des Freistaates Bayern aus der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

Fördervoraussetzungen

  • Bewerben dürfen sich:
    a) juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
    b) natürlichen Personen und Personengesellschaften.
    z.B. Vereine, Kommunen, Genossenschaften, Initiativen sowie Privatpersonen …
  • Das Projekt muss im Allianzgebiet umgesetzt werden (Erlabrunn, Himmelstadt, Leinach, Margetshöchheim, Retzstadt, Thüngersheim, Zell a. Main und Zellingen mit den Ortsteilen Duttenbrunn und Retzbach).
  • Nur Kleinprojekte können unterstützt werden. Unter Kleinprojekten sind dabei all jene Projekte zu verstehen, deren förderfähige Bruttokosten (abzgl. Skonti, Rabatte, Boni) 20.000 € nicht übersteigen. Darüber hinaus muss der Zuwendungsbedarf mindestens 500 € betragen.
  • Mit der Umsetzung des Projekts darf noch nicht begonnen worden sein und es muss bis spätestens 20. September 2025 vollständig abgeschlossen und abgerechnet worden sein. Mit der Umsetzung darf erst nach Unterzeichnung des Privatrechtlichen Vertrags begonnen werden.
  • Der Projektträger muss die Kosten für das Projekt vorstrecken. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Abschluss des Projekts und nachdem der Zuschuss des ALE Ufr. der Allianz ausbezahlt wurde.
  • Inhaltlich sind der Kreativität wenig Grenzen gesetzt, jedoch darf das Projekt keine parteipolitischen Ziele verfolgen und nicht ausschließlich privaten Interessen dienen. Darüber hinaus sind insbesondere Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von der Förderung ausgeschlossen. Eine Wirtschaftsförderung ist nur für Kleinstunternehmen der Grundversorgung möglich. Eine detaillierte Übersicht über nicht förderfähige Maßnahmen finden Sie im Merkblatt zum Regionalbudget im Downloadbereich dieser Seite.
  • Zu beachten ist auch die Einhaltung der Zweckbindungsfrist. Diese beträgt bei Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre, bei Maschinen, tech. Einrichtungen und Geräten 5 Jahre und bei EDV-Ausstattungen 3 Jahre ab Auszahlung der Zuwendung an den Projektträger. Innerhalb dieser Zeiträume müssen die Gegenstände, die im Rahmen des Projektes erworben oder hergestellt wurden, entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet und pfleglich behandelt werden.


Alle weiteren Informationen sind dem Merkblatt und Offiziellen Förderaufruf im Downloadbereich auf dieser Seite zu entnehmen.

Ablauf des Regionalbudgets

Für den Förderantrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Formular Förderantrag inkl. Unterschrift (das Formular erhalten Sie im Dowload-Bereich auf der rechts oben)
  • Kostenschätzungen/Kosten-/Lieferangebote
  • Fotos des aktuellen Zustands
  • Bilder/Informationen/weitere Unterlagen zur Erläuterung der Projektidee
  • ggf. Kopie weiterer Zuwendungsbescheide / Vereinbarungen mit Dritten
  • ggf. Baugenehmigung / Denkmalpflegerische Erlaubnis
  • ggf. De-minimis-Erklärung*
    (*Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, ist zusätzlich die Abgabe des Formulars zur De-minimis-Erklärung (ebenfalls im Downloadbereich dieser Seite zu finden) notwendig.)

Einreichungsfrist der Förderanträge:

Die Förderanträge müssen bis zum 31. Januar 2025 per Mail und Post bei der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V. eingereicht werden.

Vorgehensweise Antragstellung:

  1. Laden Sie sich zunächst alle wichtigen Unterlagen im Downloadbereich dieser Seite (oben rechts) runter.
  2. Lesen Sie sich den offiziellen Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen sowie das Merkblatt aufmerksam durch. Einen Überblick über die einzelnen Steps der Förderung sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen erhalten Sie ebenfalls auf dieser Seite.
  3. Wenn Sie bereits eine kronkrete Idee für ein Projekt haben, dann setzen Sie sich bitte vor Antragstellung mit dem Allianzmanagement in Kontakt:
    Frau Anna Klüpfel
    Mail: a.kluepfel@ile-main-wein-garten.de
    Tel.: 09364-8139533
  4. Anschließend füllen Sie das Antragsformular aus:

    Der Antrag besteht mindestens aus dem Antragsformular (im Downloadbereich dieser Seite, oben rechts, zu finden) und einer fundierten Kostenschätzung, die beispielsweise durch die Vorlage eines eingeholten Angebots untermauert werden kann. Je nach Projekt können darüber hinaus aktuelle Fotos hilfreich sein oder im Einzelfall spezielle Dokumente wie Baugenehmigungen oder denkmalpflegerische Erlaubnis notwendig werden.

    Beim Ausfüllen sollten Sie auch immer die Kriterien, auf deren Grundlage das Entscheidungsgremium die Punktevergabe für die Auswahl der Projekte durchführt, im Hinterkopf behalten. Je mehr Informationen dem Gremium vorliegen, desto besser kann das Gremium Ihr Projekt einschätzen und auf Basis dessen Punkte vergeben. Die Auswahlkriterien sowie Informationen zum Entscheidungsgremium finden Sie unter “2. Bewertung der Förderanträge”.

    Des Weiteren empfiehlt sich auch die Einholung von Angeboten. So können Sie die voraussichtlichen Kosten besser abschätzen. Je genauer Sie kalkulieren, desto mehr Projekte können wir unterstützen. Am Ende erhalten Sie nur für die tasächlich angefallen Kosten eine Zuwendung.

    Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, ist zusätzlich die Abgabe des Formulars zur De-minimis-Erklärung (ebenfalls im Downloadbereich dieser Seite zu finden) notwendig.

  5. Den ausgefüllten Antrag reichen Sie sowohl im Original per Post als auch als Scan per Mail bis spätestens 31. Januar 2025 beim Allianzmanagement ein.

    Mail-Adresse: a.kluepfel@ile-main-wein-garten.de

    Anschrift:

    Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e.V.
    Geschäftsstelle
    Untere Hauptstraße 14
    97291 Thüngersheim
  6. Nach Eingang Ihres Antragformulars wird der Antrag vom Allianzmanagement geprüft.

Das Regionalbudget ist immer auch ein Wettbewerb!

Auf Grund des begrenzten Budets i.H.v. 75.000 € können nicht immer alle Projektideen gefördert werden. Je mehr Punkte ein Projekt in der Sitzung des Entscheidungsgremiums erhält, desto höher ist die Chance auf eine Förderung!

Ende Februar bewertet das Entscheidungsgremium die eingereichten Förderanträge

Zunächst wird geprüft, ob das jeweilige Projekt überhaupt förderfähig ist (siehe hierzu auch Merkblatt Regionalbudget). Anschließend bewertet das Entscheidungsgremium die eingereichten Projekte anhand vorab festgelegter Kriterien und vergibt dafür Punkte. Das Ranking nach Gesamtpunktzahl ist anschließend ausschlaggebend für die Förderung. Es können nur so viele Projekte ausgewählt werden, wie Förderung zur Verfügung steht. Je besser die Bewertung, desto höher ist auch die Chance, dass Ihr Projekt eine Förderung erhält. Bei Punktegleichstand wird dasjenige Projekt bevorzugt, welches die bessere Punktzahl bei Auswahlkriterium „Wirkung bzw. Beitrag für das Allianzgebiet“ erhalten hat. Sollte dies nicht zu einem Vorrang führen, ist das Datum des vollständigen Eingangs aller Unterlagen des Projektantrags ausschlaggebend. Dabei zählt der Eingangsstempel.

Die Auswahlkriterien zum Regionalbudget im Jahr 2025 lauten wie folgt:

  • Beitrag zur Zielerreichung ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Wirkung bzw. Beitrag für das Allianzgebiet (max. 2 Punkte)
    0=nicht öffentlich zugängliche Privatmaß-nahme
    1=lokales, öffentlich zugängliches Projekt
    2= überörtliche, allianzweite Wirkung
  • Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung, lebendige Ortskerne (max. 2 Punkte)
    0= kein Beitrag
    1=lokaler Beitrag
    2=überörtlicher Beitrag
  • Sicherung der Daseinsvorsorge und regionalen Wertschöpfung (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Förderung von Jugend, Familie und Senioren (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Beitrag zur Natur und Landschaft, Klima- und Ressourcenschutz (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Beitrag zur Naherholung und touristischen Entwicklung (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=lokaler Beitrag
    2=überörtlicher Beitrag
  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Stärkung der regionalen Identität (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Beitrag zur Kommunikation und thematischen Öffentlichkeitsarbeit (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag

Die Bewertungskriterien wurden auf die Handlungsfelder der ILE abgestimmt. Je mehr Kriterien ein Projekt erfüllt und damit Handlungsfelder der Allianz abdeckt, desto höher ist die Gesamtpunktzahl und damit der Beitrag des Projekts zur Zielerreichung der Allianz. Ein weiterer wichtiger Punkt ist auch der Zugang zum Projekt – je uneingeschränkter der Zugang für die Bürger und Bürgerinnen ist, desto besser. Das gleiche gilt für die Wirkung des Projekts im Allianzgebiet – leistet das Projekt keinen, einen indirekten/lokalen oder sogar einen direkten/überörtlichen Beitrag für die Region. Letztendlich bewerten das Entscheidungsgremium auf Grundlage des eingereichten Antrags das Projekt, je detaillierter dieser ist, desto genauer kann sich das Gremium ein Bild vom Projekt machen. 

Achtung: Grundsätzlich macht es Sinn die genannten Auswahlkriterien bei der Formulierung des Förderantrags im Hinterkopf zu behalten und entsprechend darauf einzugehen, um eine möglichst hohe Bewertung zu erhalten.

Zusendung der Förderzusage und des Privatrechtlichen Vertrags

Wenn das Projekt für die Förderung ausgewählt wurde, schließt der Projektträger mit der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten einen privatrechtlichen Vertrag ab, der die Förderbedingungen regelt. Des Weiteren können Sie dem Vertrag auch Ihre Förderfähigen Ausgaben, den Fördersatz sowie Ihre max. Zuwendung entnehmen.

Der Projektträger erhält den privatrechtlichen Vertrag in zweifacher Ausführung. Beide Verträge sind zu unterschreiben. Ein Exemplar schickt der Projektträger anschließend im Original per Post an das Allianzmanagement zurück.

Achtung: Erst nach Unterzeichnung des privatrechtlichen Vertrags darf mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden! Bitte lesen Sie sich den Vertrag aufmerksam durch in diesem sind alle Rahmenbedingungen der Förderung geregelt.

Frist Umsetzung und Abrechnung des Projekts

Das Projekt muss bis zum 20. September 2025 abgeschlossen und abgrechnet werden.

Ablauf

Für die Umsetzung des Projekts ist allein der Projektträger verantwortlich, wobei mit der Umsetzung erst nach Unterzeichnung des privatrechtlichen Vertrags begonnen werden darf und das Projekt bis spätestens 20. September 2025 (letztes Rechnungsdatum) vollständig abgeschlossen und abgerechnet sein muss. Auch auf dem Kontoauszug muss ersichtlich sein, dass die Rechnungsbeträge nicht später als 20. September 2025 abgebucht wurden. Es besteht keine Möglichkeit diese Frist zu verschieben!

Achtung! Wichtig ist, dass die Rechnungen auf den Projektträger/Antragsteller (also Sie als Verein/Genossenschaft/Privatperson  etc.) ausgestellt wurden und auch von diesem beglichen wurden.

Unterlagen für den Durchführungsnachweis:

  • Formular Durchführungsnachweis (inkl. Unterschrift)
  • original Rechnungen/Belege
  • Kontoauszüge/Zahlungsbelege (Tag der Abbuchung, Betrag und Zahlungsempfänger müssen ersichtlich sein)
  • Fotos des umgesetzten Projekts
  • ggf. weitere Belege wie z.B. Belegexemplare (z.B. beim Druck von Flyern/Broschüren/Büchern …),

Frist Umsetzung und Abrechnung des Projekts:

Das Projekt muss bis zum 20. September 2025 abgeschlossen und abgrechnet werden.

Einreichungsfrist Durchführungsnachweis:

Die Durchführungsnachweise müssen bis zum 1. Oktober 2025 bei der Allianz per Post und E-Mail eingereicht werden.

Vorgehensweise:

Nach Beendigung des Projekts am 20. September 2025 reicht der Projektträger bis spätestens 1. Oktober 2025 seine Abrechnungsunterlagen bei der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten ein. Diese werden im Anschluss geprüft, um die Auszahlung der Fördermittel vorzubereiten.

Achtung: Bis zum 20. September 2025 müssen die Projekte nicht nur umgesetzt sondern auch die Abrechnung muss bis dahin abgeschlossen sein d.h. alle Rechnungsbeträge müssen bis zum 20.09.2025 beglichen werden – Tag der Abbuchung im Kontoauszug darf nicht später als der 20.09.2025 sein. Es besteht keine Möglichkeit diese Frist zu verlängern!

Auszahlung der Zuwendung

Die Auszahlung erfolgt erst gegen Ende des Jahres (voraussichtlich im Dezember) bzw. Anfang des kommenden Jahres, wenn die Fördermittel für das Regionalbudget von Seiten des Amts für Ländliche Entwicklung Unterfranken freigegeben und bei der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten eingegangen sind. Bis dahin muss das Projekt zwischenfinanziert werden.

Die Überschreitung der im Privatrechtlichen Vertrag festgelegten Kosten ist zulässig, diese müssen jedoch von Ihnen als Zuwendungsempfänger selbst getragen werden.

Fallen die zuwendungsfähgen Ausgaben tatsächlich geringer aus so verringert sich Ihre Zuwendung anteilig.

Bei einem Zuwendungsbedarf nach Ausführung des Projektes von weniger als 500 € entfällt die Förderung.

Zweckbindungsfrist und Aufbewahrung der Unterlagen

Die Zweckbindungsfrist beträgt bei Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre, bei Maschinen, tech. Einrichtungen und Geräten 5 Jahre und bei EDV-Ausstattungen 3 Jahre ab Auszahlung der Zuwendung an den Projektträger. Innerhalb dieser Zeiträume müssen die Gegenstände, die im Rahmen des Projektes erworben oder hergestellt wurden, entsprechend dem Zuwendungszweck verwendet und pfleglich behandelt werden.

Der Projektträger hat Rechnungen, Zahlungsbelege, Verträge und weitere Unterlagen mindestens bis zum Ende der o. g. Zweckbindungsfrist, diejenigen für andere Fördergegenstände mindestens 5 Jahre nach Auszahlung der Zuwendung aufzubewahren, sofern nicht nach anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.

Meldung an das Finanzamt

Wir sind dazu verpflichtet die Finanzämter über Zahlungen zu informieren, die an Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen geleistet wurden.

Gut zu wissen! - Häufig gestellte Fragen & Antworten

Häufig gestellte Fragen und Antworten haben wir für Sie unten stehend aufgelistet. Aber auch das Allianzmanagement steht Ihnen jederzeit für Fragen zu Verfügung. Melden Sie sich einfach per Telefon oder Mail.

Das Entscheidungsgremium 2025 bilden:

  • Michael Röhm (1. Bürgermeister Gemeinde Thüngersheim)
  • Dr. Tatjana Reeg (Regionalmanagement Landkreis Main-Spessart)
  • Harald Fröhlich (LAG-Manager Wein, Wald, Wasser e.V.)
  • Martina Kübert (Schriftführerin ZweiUferLand Tourismusverein)
  • Marion Reuther (Privatperson)
  • Krischan Cords (Geschäftsführender Vorstand Main-Streuobst-Bienen Genossenschaft)
  • Stefan Hebig (Gemeinderat Retzstadt)

Die Mitglieder des Entscheidungsgremiums dürfen für eigene Projekte keine Bewertung abgeben.

Das Entscheidungsgremium bewertet die eingereichten Projekte anhand vorab festgelegter Kriterien und vergibt dafür Punkte. Das Ranking nach Gesamtpunktzahl ist anschließend ausschlaggebend für die Förderung. Bei Punktegleichstand wird dasjenige Projekt bevorzugt, welches die bessere Punktzahl bei Auswahlkriterium „Wirkung bzw. Beitrag für das Allianzgebiet“ erhalten hat. Sollte dies nicht zu einem Vorrang führen, ist das Datum des vollständigen Eingangs aller Unterlagen des Projektantrags ausschlaggebend.

Die Auswahlkriterien zum Regionalbudget im Jahr 2024 lauten wie folgt:

  • Beitrag zur Zielerreichung ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Wirkung bzw. Beitrag für das Allianzgebiet (max. 2 Punkte)
    0=nicht öffentlich zugängliche Privatmaß-nahme
    1=lokales, öffentlich zugängliches Projekt
    2= überörtliche, allianzweite Wirkung
  • Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung, lebendige Ortskerne (max. 2 Punkte)
    0= kein Beitrag
    1=lokaler Beitrag
    2=überörtlicher Beitrag
  • Sicherung der Daseinsvorsorge und regionalen Wertschöpfung (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Förderung von Jugend, Familie und Senioren (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Beitrag zur Natur und Landschaft, Klima- und Ressourcenschutz (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Beitrag zur Naherholung und touristischen Entwicklung (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=lokaler Beitrag
    2=überörtlicher Beitrag
  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Stärkung der regionalen Identität (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag
  • Beitrag zur Kommunikation und thematischen Öffentlichkeitsarbeit (max. 2 Punkte)
    0=kein Beitrag
    1=indirekter/lokaler Beitrag
    2=direkter/überörtlicher Beitrag

Grundsätzlich macht es Sinn die genannten Auswahlkriterien bei der Formulierung des Förderantrags im Hinterkopf zu behalten und entsprechend darauf einzugehen, um eine möglichst hohe Bewertung zu erhalten.

Nicht förderfähig sind (siehe auch GAKRahmenplan):

  • Bau und Erschließungsvorhaben in Neubau, Gewerbe und Industriegebieten,
  • der Landankauf,
  • Kauf von Tieren,
  • Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung,
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung,
  • laufender Betrieb,
  • Unterhaltung,
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,
  • einzelbetriebliche Beratung,
  • Personal und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,
  • Personalleistungen.

    Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts um den Inhaber 
    eines Betriebes oder einer Firma, der am eigenen Kleinprojekt Arbeiten ausführt, so kann nur der Einkaufswert (abzüglich Umsatzsteuer) des zum Einsatz kommenden Materials den förderfähigen Ausgaben zugerechnet werden. Die Arbeitsleistungen des Inhabers oder seiner Mitarbeiter sind dagegen von der Förderung ausgeschlossen.

Formulare und weitere Informationen erhalten Sie hier auf der Homepage der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten. Bei Fragen oder Projektideen wenden Sie sich gerne an das Management der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten: Anna Klüpfel, Tel.: 09364/8139533, E-Mail: a.kluepfel@ile-main-wein-garten.de. Nach Vereinbarung ist auch ein persönlicher Termin möglich. 

Der Förderantrag kann ab sofort bis zum 31. Januar 2025 bei der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V. per Post und Mail (a.kluepfel@ile-main-wein-garten.de) eingereicht werden. Er ist zu adressieren an:

Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e.V.
Geschäftsstelle
Untere Hauptstraße 14
97291 Thüngersheim

Der Antrag besteht mindestens aus dem Antragsformular (im Downloadbereich dieser Seite, oben rechts, zu finden) und einer fundierten Kostenschätzung, die beispielsweise durch die Vorlage eines eingeholten Angebots untermauert werden kann. Je nach Projekt können darüber hinaus aktuelle Fotos hilfreich sein oder im Einzelfall spezielle Dokumente wie Baugenehmigungen oder denkmalpflegerische Erlaubnis notwendig werden.

Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, ist zusätzlich die Abgabe des Formulars zur De-minimis-Erklärung (ebenfalls im Downloadbereich dieser Seite zu finden) notwendig.

“Die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (vgl. FB 1, Maßnahme 8.0: maximal 10 Vollzeitbeschäftigte, maximal 2 Mio. Jahresumsatz) ist keine Wirtschaftsförderung, sondern eine Strukturförderung, die darauf abzielt, die Grundversorgung im ländlichen Raum zu sichern. Die sog. kleinen und mittleren Unternehmen unterliegen der Wirtschaftsförderung. Diese können über das Regionalbudget nicht gefördert werden.” (Quelle: https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/263475/index.php)

D.h. eine Wirtschaftsförderung/Strukturförderung über das Regionalbudget ist nur für Kleinstunternehmen der Grundversorgung möglich. Unter die Strukturförderung/Wirtschaftsförderung fallen Projektideen, mit denen das Kleinstunternehmen der Grundversorgung einen wirtschaftlichen Vorteil erzielen würde z.B. Anschaffung einer Theke für eine Bäckerei. In diesem Fall muss der Projektträger dem Förderantrag eine De-minmis-Erklärung beifügen (diese ist im Downloadbereich auf dieser Seite zu finden).